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Besteuerung von Lebensversicherungen - die Frist läuft ab!
In letzter Zeit werben viele Versicherer mit dem Inhalt: "Es ist fünf vor
Zwölf, jetzt schnell eine Lebensversicherung abschließen und die
Steuerfreiheit sichern." Man schließt aber nicht schnell irgend eine
Lebensversicherung ab, sondern stellt erst den Bedarf fest und fordert dann
den persönlichen Marktvergleich an. Bereits die Auswahl der richtigen
Versicherungsgesellschaft kann viele tausend Euro zusätzlich einbringen.
Da viele Betroffene immer noch nicht konkret wissen, was sich eigentlich
geändert hat, haben wir die wichtigsten Infos in Form von Fragen und
Antworten noch einmal kurz zusammengestellt:
Frage: Was ist der Hintergrund des Gesetzes?
Mit der Mehrheit von Rot-Grün hat der Bundestag am 29.04.2004 das so
genannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Es sieht die Besteuerung von
Renten und Entlastungen für private Altersvorsorgeaufwendungen vor. Eine
entsprechende Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2002
angemahnt. Vor allem deshalb haben die Unionsparteien ihre Zustimmung zu dem
Gesetz im Bundesrat signalisiert.
Frage: Was sieht das Gesetz vor ?
Das Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass Rentenauszahlungen nach einem
Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 nach dem Halbeinkünfteverfahren
besteuert werden. Im Gegenzug können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an auf
Entlastungen bei ihren Aufwendungen für die gesetzliche Altersvorsorge
hoffen.
Frage: Welche Auswirkungen hat das Gesetz?
Gesetzliche, private und betriebliche Renten werden versteuert. Das
verfügbares Einkommen wird dadurch gravierend geschmälert. Privates
Alterskapital soll nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
Frage: Um wieviel vermindert sich die zu erwartende Ablaufleistung?
Ein Beispiel: Die Auszahlungshöhe einer Rentenversicherung am Vertragsende
ist abhängig vom persönlichen Steuersatz des Einzelnen. Ein 30 jähriger Mann
zahlt bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren, monatlich 150 ¤ in eine
Rentenversicherung ein und erhält eine Ablaufleistung von ca.137.119 ¤
ausbezahlt. Der erwirtschaftete Ertrag von 83.119 ¤ wird dann zur Hälfte mit
dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein Durchschnittsverdiener mit 30 %
Steuersatz muss nun 12.168 ¤ an den Fiskus abführen.
Frage: Kann ich diese Steuerlast vermeiden?
Ja, Altverträge bleiben wegen des Bestandsschutz von der Besteuerung
ausgenommen. Neuabschlüsse von Lebens- und Rentenversicherung sowie
Fondspolicen bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn sie noch in 2004 beantragt
und policiert werden. Ihre Vorteile: Ihr verfügbares Einkommen im Alter wird
nicht geschmälert. Privates Alterskapital wird steuerfrei ausgezahlt werden.
(Kapitalversicherung)
Frage: Können meine Kinder auch von dem Bestandsschutz profitieren?
Ja, als clevere Eltern können sie ein Vorsorgevertrag zunächst auf auf sich
beantragen und später die Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten
auf ihr Kind übertragen. Der Bestandsschutz für diesen Altvertrag und allen
ab Beginn vereinbarten Anpassungen bleibt ihren Kind voll erhalten.
Rechtzeitiges reagieren lohnt also.
Frage: Wie finde ich einen günstigen Anbieter?
Am besten ist es sich von einem unabhängigen und qualifizierten Berater,
die für sie optimalen Lösungsvorschlägen aufzeigen zu lassen. Ein
individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch sollte einem
Marktvergleich vorausgehen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Einen
unabhängigen, unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Vergleich
können Sie hier anfordern:
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Weitergabe
Wir benötigen zur Angebotserstellung einige persönliche Daten. Wir übergeben diese an unsere externen Partner (Versicherungsmakler und Finanzdienstleister). Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich. Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen und bringen Sie diesem Personenkreis die gebotene Fairness entgegen. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich)
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