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Besteuerung von Lebensversicherungen - die Frist läuft ab!

In letzter Zeit werben viele Versicherer mit dem Inhalt: "Es ist fünf vor Zwölf, jetzt schnell eine Lebensversicherung abschließen und die Steuerfreiheit sichern." Man schließt aber nicht schnell irgend eine Lebensversicherung ab, sondern stellt erst den Bedarf fest und fordert dann den persönlichen Marktvergleich an. Bereits die Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft kann viele tausend Euro zusätzlich einbringen.
 
Da viele Betroffene immer noch nicht konkret wissen, was sich eigentlich geändert hat, haben wir die wichtigsten Infos in Form von Fragen und Antworten noch einmal kurz zusammengestellt:
 
Frage: Was ist der Hintergrund des Gesetzes?
 
Mit der Mehrheit von Rot-Grün hat der Bundestag am 29.04.2004 das so genannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Es sieht die Besteuerung von Renten und Entlastungen für private Altersvorsorgeaufwendungen vor. Eine entsprechende Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2002 angemahnt. Vor allem deshalb haben die Unionsparteien ihre Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat signalisiert.
 
Frage: Was sieht das Gesetz vor ?
 
Das Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass Rentenauszahlungen nach einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Im Gegenzug können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an auf Entlastungen bei ihren Aufwendungen für die gesetzliche Altersvorsorge hoffen.
 
Frage: Welche Auswirkungen hat das Gesetz?
 
Gesetzliche, private und betriebliche Renten werden versteuert. Das verfügbares Einkommen wird dadurch gravierend geschmälert. Privates Alterskapital soll nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
 
Frage: Um wieviel vermindert sich die zu erwartende Ablaufleistung?
 
Ein Beispiel: Die Auszahlungshöhe einer Rentenversicherung am Vertragsende ist abhängig vom persönlichen Steuersatz des Einzelnen. Ein 30 jähriger Mann zahlt bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren, monatlich 150 ¤ in eine Rentenversicherung ein und erhält eine Ablaufleistung von ca.137.119 ¤ ausbezahlt. Der erwirtschaftete Ertrag von 83.119 ¤ wird dann zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein Durchschnittsverdiener mit 30 % Steuersatz muss nun 12.168 ¤ an den Fiskus abführen.
 
Frage: Kann ich diese Steuerlast vermeiden?
 
Ja, Altverträge bleiben wegen des Bestandsschutz von der Besteuerung ausgenommen. Neuabschlüsse von Lebens- und Rentenversicherung sowie Fondspolicen bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn sie noch in 2004 beantragt und policiert werden. Ihre Vorteile: Ihr verfügbares Einkommen im Alter wird nicht geschmälert. Privates Alterskapital wird steuerfrei ausgezahlt werden. (Kapitalversicherung)
 
Frage: Können meine Kinder auch von dem Bestandsschutz profitieren?
 
Ja, als clevere Eltern können sie ein Vorsorgevertrag zunächst auf auf sich beantragen und später die Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten auf ihr Kind übertragen. Der Bestandsschutz für diesen Altvertrag und allen ab Beginn vereinbarten Anpassungen bleibt ihren Kind voll erhalten. Rechtzeitiges reagieren lohnt also.
 
Frage: Wie finde ich einen günstigen Anbieter?
 
Am besten ist es sich von einem unabhängigen und qualifizierten Berater, die für sie optimalen Lösungsvorschlägen aufzeigen zu lassen. Ein individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch sollte einem Marktvergleich vorausgehen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Einen unabhängigen, unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Vergleich können Sie hier anfordern:
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