Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche und lebenslange Rente. Anstatt einer Rentenzahlung können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen.
Wer kann eine private Vorsorge treffen?
Alle Personen, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Für einen Vorsorgeaufbau sollten Sie nicht älter als 50 Jahre sein, für die erneute Anlage von Geldern besteht keine Altersgrenze.
Weitergabe
Wir benötigen zur Angebotserstellung einige persönliche Daten. Wir übergeben diese an unsere externen Partner (Versicherungsmakler und Finanzdienstleister). Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich. Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen und bringen Sie diesem Personenkreis die gebotene Fairness entgegen. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich)
Datenschutz
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit " Absenden " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstedatenschutz-Gesetzes (TDDSG).