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Wer kann sich privat krankenversichern?
Sie sind Arbeitnehmer und freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenkasse. Ihr Einkommen liegt über der so genannten
"Pflichtversicherungsgrenze 2007" von insgesamt 47.700,00 Euro brutto im
Jahr. Regelmäßige Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgelder und/oder
Urlaubsgelder können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.
Sie sind hauptberuflich Selbständige/r oder Freiberufler/in
Sie sind beihilfeberechtigt wie zum Beispiel Beamte.
Sie sind Student oder Arzt im Praktikum, Beamtenanwärter oder erbringen eine
längere Zeit im Ausland.
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Weitergabe
Wir benötigen zur Angebotserstellung einige persönliche Daten. Wir übergeben diese an unsere externen Partner (Versicherungsmakler und Finanzdienstleister). Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich. Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen und bringen Sie diesem Personenkreis die gebotene Fairness entgegen. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich)
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Datenschutz
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit " Absenden " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstedatenschutz-Gesetzes (TDDSG).
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