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Ein Drittel aller Fördergelder sind nicht rückzahlbare Zuschüsse!

Sie wollen investieren, eine Existenz gründen, Mitarbeiter einstellen oder die finanzielle Situation ihrer Firma verbessern? Dann sind sie hier genau richtig. Egal ob Sie für Ihr Investitionsvorhaben, Fördermittel vom Bund, vom Land oder der Europäischen Union haben möchten, wir recherchieren für Sie.

Ihre Vorteile:

Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit ihrer Hausbank, ihrem Steuerberater oder ihrem Unternehmensberater optimal vor. Verschaffen Sie sich mit unserer Expertise den Überblick über mögliche Zuschüsse, Einstellungsbeihilfen, Zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften und alle anderen Subventionen.

Leistungsangebot:

Die Foerdergelder-Expertise ermittelt die Förderprogramme für ihr Vorhaben. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen, Förderrichtlinien sowie die Anschriften der Förderinstitute sind Bestandteil der Expertise und bringen Sie auf den neuesten Stand. Sichern Sie sich die Vorteile, die mehrere tausend Euro wert sein können.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen an!
 

Ein Drittel aller Fördergelder sind nicht rückzahlbare Zuschüsse!

 
Dieses Angebot richtet sich nur an Existenzgründer und Investoren!
(Bitte keine Anfragen bzgl. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen).
 
Bei den mit  gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
 
Anrede  
Nachname  
Vorname  
Straße und Hausnr.  
PLZ / Ort   
Telefon   -  (Festnetz)
  -  (Mobil)
Email 
Investition / Erweiterung eines bestehenden Betriebs Ja
Neugründung eines Betriebs Ja
Existenzgründung als 1-Personengesellschaft (Ich-AG und ähnliches) Ja
Bemerkungen 
Ich bin mit der Erklärung zum Datenschutz (siehe unten) einverstanden!   Ja

Weitergabe

Wir benötigen zur Angebotserstellung einige persönliche Daten. Wir übergeben diese an unsere Fördergeldexperten. Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen. Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich)

Datenschutz

Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit "Absenden" erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß Â§3 Abs. 6 des Teledienstedatenschutz-Gesetzes (TDDSG).