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Bauvertrag beurkunden
Grundstücksgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der notariellen
Beurkundung. Dieser Formzwang gilt auch für andere Verträge, wenn sie mit
dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bilden. Anders sieht das bei
Bauverträgen aus.
Der Bundesgerichtshof (12 U 254/99) hat im Fall eines Bauvertrags über ein
zu errichtendes Einfamilienhaus entschieden, dass eine Beurkundung nicht
nötig war. Allein die Tatsache, dass der Bauträger den Abschluss des
Grundstückskaufvertrags zwischen seinem Kunden und dem Eigentümer des
Grundstücks vermittelt, reicht nicht aus, eine entsprechende Abhängigkeit
der beiden Geschäfte zu begründen. Der Bauvertrag bedurfte daher keiner
notariellen Beurkundung.
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