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Bauvertrag beurkunden

Grundstücksgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dieser Formzwang gilt auch für andere Verträge, wenn sie mit dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bilden. Anders sieht das bei Bauverträgen aus.
 
Der Bundesgerichtshof (12 U 254/99) hat im Fall eines Bauvertrags über ein zu errichtendes Einfamilienhaus entschieden, dass eine Beurkundung nicht nötig war. Allein die Tatsache, dass der Bauträger den Abschluss des Grundstückskaufvertrags zwischen seinem Kunden und dem Eigentümer des Grundstücks vermittelt, reicht nicht aus, eine entsprechende Abhängigkeit der beiden Geschäfte zu begründen. Der Bauvertrag bedurfte daher keiner notariellen Beurkundung.
 
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