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Betreiber haftet für Schäden bei Autowäsche.
Für Kratzer im Auto-Lack und Schäden am Auspuff, die an Fahrzeugen in einer
Waschstraße entstehen haftet der Betreiber der Waschstraße.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass in der Waschanlage keine
Auffahrunfälle entstehen, dass sich in den Waschbürsten keine Fremdkörper
verfangen und dass der Antriebsblock der Waschanlage nicht am Auspuff hängen
bleibt. Wem allerdings die aufgeklappten Scheibenwischer abbrechen, der muss
sie selbst zahlen, auch wenn vor der Waschanlage kein Schild mit einem
Hinweis zum Einklappen steht (Az.: 13 S 432 / 00).
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