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Betreiber haftet für Schäden bei Autowäsche.

Für Kratzer im Auto-Lack und Schäden am Auspuff, die an Fahrzeugen in einer Waschstraße entstehen haftet der Betreiber der Waschstraße.
 
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass in der Waschanlage keine Auffahrunfälle entstehen, dass sich in den Waschbürsten keine Fremdkörper verfangen und dass der Antriebsblock der Waschanlage nicht am Auspuff hängen bleibt. Wem allerdings die aufgeklappten Scheibenwischer abbrechen, der muss sie selbst zahlen, auch wenn vor der Waschanlage kein Schild mit einem Hinweis zum Einklappen steht (Az.: 13 S 432 / 00).
 
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